Flottenverein

[592] Flottenverein, Deutscher, begründet 1898, um das Verständnis und Interesse des deutschen Volks für die Bedeutung und Aufgaben der Flotte zu wecken und zu pflegen. Mitglied kann jeder treu zu Kaiser und Reich stehende großjährige deutsche Reichsangehörige gegen einen Jahresbeitrag von mindestens 50 Pf werden. Sitz Berlin.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 592.
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