Freier Verkehr

[617] Freier Verkehr, Warenverkehr, bei dem eine Beteiligung oder Kontrolle der Zollbehörde nicht stattfindet. Gegensatz Gebundener Verkehr: Lagern der Güter in Zollniederlagen oder Transport mit Begleitschein.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 617.
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