Gegenseitigkeitsgesellschaften

[654] Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine, deren Mitglieder sich verpflichten, den Schaden, der ein einzelnes Mitglied durch gewisse künftige Ereignisse trifft, gemeinsam zu tragen; eine Art Versicherungsgesellschaften, bei denen von der Gesamtsumme der Prämien nur die Ersatzsumme und Verwaltungskosten gedeckt werden, der Rest jährlich an die Versicherten als Dividende zurückgezahlt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 654.
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