Generalstab

[661] Generalstab, früher Generalquartiermeisterstab, das Korps auserwählter Offiziere (Stabsoffiziere und Hauptleute), die als Gehilfen der höhern Befehlshaber die Einzelanordnungen für Märsche, Operationen und Gefechte zu entwerfen, auszuarbeiten und teilweise deren Ausführung zu leiten haben; zerfällt im deutschen Heere in den Großen G. in Berlin, der bes. im Frieden die Mobilmachung vorzubereiten, die Organisation der fremden Heere zu verfolgen, militär. Reisen, Rekognoszierungen und Landesaufnahmen (Generalstabskarten) zu machen und die Militärwissenschaften zu fördern hat, und in den Truppen-G., die Gesamtheit der den Korps- und Divisionskommandos zugeteilten Generalstabsoffiziere. – Vgl. Bronsart von Schellendorff (4. Aufl. 1904); für Österreich: von Springer (11. Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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