Geschwister

[673] Geschwister, Personen, die von denselben Eltern abstammen, oder doch Vater oder Mutter gemeinsam haben; erstere sind vollbürtige oder leibliche, letztere halbbürtige G. Die G. stehen im nächsten Grade der Seitenverwandten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 673.
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