Halbbürtige Geschwister

[863] Halbbürtige Geschwister (Halbgeschwister, Halbbrüder, Halbschwestern), Geschwister, welche nur einen der beiden Eltern mit einander gemein haben; im bürgerlichen Leben werden dieselben auch, aber unrichtig, Stiefgeschwister (s.d.) genannt, welche letzteren jedoch aus früheren Ehen beider Eltern zusammengebrachte Kinder sind, u. daher weder Vater noch Mutter gemein haben; vgl. Halbgeburt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 863.
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