Gotenburger Ausschanksystem

[702] Gotenburger Ausschanksystem, Einrichtung zur Bekämpfung der Trunksucht, besteht darin, daß der gesamte Ausschank von Branntwein in einer Stadt oder einem Landbezirk einer Aktiengesellschaft übertragen wird, deren Aktionäre nur eine bestimmte Dividende vom Gewinn erhalten, während der Rest für allgemeine Zwecke verwendet wird. 1865 in Göteborg, seitdem in ganz Schweden, Norwegen und Finnland eingeführt. – Vgl. Wieselgren (1882 u. 1883), Bode (1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 702.
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