Gottesurteile

[704] Gottesurteile, Gottesgerichte, Ordalien, im mittelalterlichen Gerichtsverfahren Entscheidungen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten durch unmittelbares Eingreifen Gottes. Die bekanntesten G. waren Zweikampf, Feuerprobe, Wasserprobe, Probe des geweihten Bissens, Probe des heiligen Abendmahls, Kreuzprobe und Bahrrecht. Seit dem 15. Jahrh. nach Aufnahme des röm. Rechts außer Gebrauch. – Vgl. Dahn (1857), Pfalz (1865).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 704.
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