Gouverneur

[705] Gouverneur (frz., spr. guwernöhr), der oberste Befehlshaber in einem bestimmten Bezirk, einer Provinz (wie in Rußland), einer Kolonie, einer Stadt (Berlin) oder einer Festung 1. Ranges. In Festungen hat der G. einen Gouvernementsstab (ein oder mehrere Generalstabsoffiziere und ein Adjutant); in den nordamerik. Unionsstaaten (Governor) der höchste Staatsbeamte mit vollziehender Gewalt; auch Erzieher von Prinzen etc. Gouvernieren, verwalten, regieren, beherrschen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 705.
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