Adjutánt

[15] Adjutánt (lat.), einer Kommandobehörde für die schriftlichen Geschäfte und zur Befehlsüberbringung beigegebener Offizier, meist Hauptmann oder Leutnant, stets beritten; Dienstabzeichen im deutschen Heer: silberne Schärpe von der rechten Schulter nach der linken Hüfte. – Persönliche A., dem Souverän, den Prinzen, dem Oberbefehlshaber zu persönlichem Dienst beigegeben, sind meist Generale oder Stabsoffiziere und heißen General-, Flügel- und Ober-A. (S. auch Ad latus.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 15.
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