Adjutant

[25] Adjutant, der einem Befehlshaber zur Überbringung seiner Befehle und zur Führung der Dienstcorrespondenz zugetheilte berittene Offizier. Es muß ein solcher mit Allem, was seine Truppe betrifft, genau bekannt sein, da seine Wirksamkeit über alle Theile des Dienstes sich erstreckt und dieser Posten nicht selten von bedeutendem Einflusse ist. Die Adjutanten des Monarchen heißen General- und Flügeladjutanten, und sind meist Generale, oder Oberste. Ferner gibt es nach dem Grade des Befehlshabers, dem sie beigegeben, und nach ihrer Bestimmung Divisions-, Brigade- und Platzadjutanten (Stabsoffiziere und Hauptleute). Die Regiments- und Bataillonsadjutanten (Lieutenants) führen auch die Journale und Listen, entwerfen die Hauptrapports, leiten die Musik und die Zimmerleute und setzen beim Exercieren der Truppe die Richtungspunkte aus.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 25.
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