Großmacht

[727] Großmacht, ein Staat, der kraft seiner Machtmittel, bes. seiner Wehrmacht, die Fähigkeit hat, auf andere Staaten bestimmend einzuwirken und bei Erledigung internationaler Machtfragen mit zu entscheiden. Die 6 europ. G. sind: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland. Dazu kommen als außereurop. G.: die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 727.
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