Handlungsreisender

[756] Handlungsreisender, Geschäftsreisender (frz. Commis-voyageur), der Handlungsbevollmächtigte (s.d.), der für Rechnung eines Kaufmanns nach auswärtigen Orten reist, um dort Geschäfte abzuschließen oder Bestellungen aufzusuchen, im Gegensatz zum Stadtreisenden, welcher am Orte der Handelsniederlassung des Kaufmanns Bestellungen aufsucht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 756.
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