Hofmeister

[814] Hofmeister, im Mittelalter ein Hofbeamter, seit 1889 in Preußen als Titel älterer Kammerherren eingeführt; auch der Aufseher über das Gesinde und die Tagelöhner auf einem Gut; ferner s.v.w. Hauslehrer.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
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