Hofmeister [1]

[433] Hofmeister (lat. Magister, Praefectus curiae), im Mittelalter einer der ersten Hofbeamten der deutschen Kaiser und Könige. Er hatte die Leitung der königlichen Hauswirtschaft und den Dienst um die Person des Monarchen. Derartige Beamte kamen auch an andern Fürstenhöfen und bei kleinern Dynasten vor. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrh. nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der H. entfaltete schließlich an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers. Die ältesten H. in Deutschland waren klösterliche Wirtschaftsbeamte, die als Adlaten der Äbte die weltliche Geschäftsführung besorgten. In manchen Gegenden wird der Verwalter eines größern Gutes H. genannt; außerdem ist die Bezeichnung für Hauslehrer (s. d.) üblich. Vgl. Seeliger, Das deutsche Hofmeisteramt (Innsbr. 1885).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 433.
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