Hofmarschall

[433] Hofmarschall, Hofbeamter für die Verwaltung des fürstlichen Haushalts, dem regelmäßig ein Hofmarschallamt oder Hofamt unterstellt ist. Bei größern Hofhaltungen steht ein Oberhofmarschall an der Spitze des Hauswesens, und verschiedene Hofmarschälle teilen sich in die Verwaltung; auch kommt wohl noch ein besonderer Hausmarschall hinzu. Bei kleinern Hofhaltungen liegt dem H. auch das Zeremonialwesen ob (s. Hof, s. 413).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 433.
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