Instánz

[864] Instánz (lat.), Anliegen, Gesuch; Einwurf, Gegenfall; in der Rechtssprache Abschnitt des prozessualen Verfahrens; dann die Gerichte in ihrer stufenweisen Über-und Unterordnung; Instanzenzug, die Ordnung, in der diese Abstufungen der richterlichen Tätigkeit gebildet werden (erste, zweite [Berufungs-I.], dritte [Revisions-I.]).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.
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