Intendánt

[865] Intendánt (neulat.), Oberaufseher, Leiter, insbes. einer Hofbühne; Vorsteher einer Intendantur; in Frankreich Titel der wichtigsten Verwaltungsbeamten des ancien régime; Intendantūr, eine den Haushalt des Heers verwaltende Behörde, im deutschen Heer den Armeekorps und Divisionen beigegeben und dem Kriegsministerium, im Kriege den Armeen beigegeben (Armeeintendant) und dem Generalintendanten im Großen Hauptquartier unterstellt. Intendánz, Oberaufsicht; Verwaltung, Amt, Amtsraum, Bezirk eines I.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 865.
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