Intendant

[942] Intendant (v. lat.), 1) Vorsteher eines öffentlichen Instituts, Museums, Cabinets, Theaters, der das Ganze leitet u. in Ordnung erhält; 2) bes. in Preußen Titel der sonstigen Oberkriegscommissäre, welche die Aufsicht über die Verpflegung, Bekleidung u. Bezahlung der Truppen eines Armeecorps haben; jedes Armeecorps hat einen I. Unter ihnen stehen mehrere Intendanturräthe, ehedem Kriegscommissäre genannt; der Beamte, welcher sonst die Aufsicht über alle Kriegscommissäre führte, hieß Generalintendant. 3) In Frankreich der Aufseher über das Justiz-, Finanz- u. Polizeiwesen eines Districts, früher mit ausgedehnter Gewalt. Davon Intendantur, Amt eines Intendanten. Intendanz, Aufsicht, Verwaltung.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 942.
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