Institut

[939] Institut (v. lat.), 1) Einrichtung, Anstalt; bes. 2) für einen bestimmten Zweck, z.B. Kunst, Wissenschaft, Staat, Kirche; so I. de France (I. national et impérial, I. von Frankreich), s.u. Akademie II. C) d); Instituto regio imperiale de regno Lombardo Veneto (Clementina bonarum artium academia), s. ebd. II. E) b); 3) Anstalt zur Erziehung überhaupt (Erziehungsinstitut), od. zur Erziehung für einen bestimmten Zweck, z.B. Militär-, Forst-, landwirthschaftliche, Handlungsinstitute etc. Das I. unterscheidet sich von der Schule dadurch, daß die Zöglinge darin wohnen u. daß mit dem Unterrichte die Familienerziehung verbunden ist. I-e sind eine Erfindung der neueren Zeit u. wurden nach Lockes u. Rousseaus vorbereitenden Ideen, bes. von Basedow, ins Leben gerufen; so die von Salis in Marschlins, Bahrdt in Heidesheim, Trapp u. Campe in Trittow, Salzmann in Schnepfenthal, Fellenberg in Hofwyl od. sie wurden auch von Geistlichen in größerem od. geringerem Umfang eingerichtet. Sie fanden Anfangs eine sehr günstige Aufnahme, aber die meisten gingen bald wieder ein, weil sie, um den Unterricht angenehm zu machen, die Gründlichkeit hintansetzten, u. weil die öffentlichen Schulen mehr gewährten als früher. Unter den I-n für Mädchen zeichnete sich das von Karoline Rudolphi in Heidelberg aus. Auch gehören mehrere protestantische Fräuleinstifte, so das zu Altenburg, zu letzteren; neuerlich wurden auch I-e zur Bildung von Lehrerinnen gegründet, z.B. in Droysig u. Callenberg durch den Fürsten Otto Victor von Schömburg; 4) so v.w. Conservatorium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 939.
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