Unterricht

[258] Unterricht, 1) Mittheilung des Lehrenden an den Lernenden. Der U. ist ein Theil der Pädagogik (s.d.), welche es mit der Erziehung (s.d.) zu thun hat, u. hat die Aufgabe die geistigen Kräfte durch Kenntnisse u. durch Übungen zu entwickeln. Um dies zu erreichen, muß er nach einer bestimmten Methode (Lehrmethode, Unterrichtsmethode, s. Methode 2) in geregeltem Fortschreiten ertheilt werden. Die Anweisung dazu ertheilt die Theorie des U-s (Lehrwissenschaft, Unterrichtswissenschaft, Didaktik); wer sie kennt u. praktisch üben kann, besitzt die Lehrkunst (Unterrichtskunst). Der U. kann schriftlich u. mündlich sein; ein öffentlicher, durch Schulen u. Anstalten, u. ein häuslicher (Privatunterricht), welcher entweder durch einen Hauslehrer od. durch einen Privatlehrer in einzelnen Stunden (Privatstunden) ertheilt wird. Selbstunterricht ist derjenige, welcher fremde mündliche Mittheilung entbehrt od. verschmäht, s. Autodidakt. Die seit Lancaster eingeführte Unterrichtsmethode, wo man denjenigen sogleich wieder lehren läßt, welcher etwas gelernt hat, heißt wechselseitiger U., s. Bel-Lancastersche Methode. 2) U. als Beihülfe zum Verbrechen, s. Concursus ad. delictum.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 258.
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