Truppen

[878] Truppen, die zum activen Kampfe gegen den Feind bestimmten Soldaten, als ein in mehre Trupps getheiltes Ganze betrachtet. Man theilt sie ihrer Bestimmung nach in Haus- (zu welchen die eigentlichen Leibgarden gehören), Feld- u. Garnisontruppen (zu welchen letztern auch die Invaliden gehören); ein Mittelding zwischen beiden sind die Reservetruppen (Depotcompagnien, Depotbataillone). Nach ihrer Formation sind sie entweder Stehendes Heer, Freicorps od. Landwehr (sonst Landmiliz), nur uneigentlich gehört der Landsturm hierher. Nach ihrer Gattung theilen sie sich in Linien- u. Leichte T., so in Grenadiere, Musquetiere, leichte Infanterie (Füseliere), Jäger, Kürassiere, Dragoner (Chevauxlegers), Ulanen (Lanziers) u. Husaren; nach ihren Waffen in Infanterie, Cavallerie, Artillerie nebst dem Ingenieurcorps, Trainsoldaten; die Mannschaften sind entweder ausgehoben, freiwillig eingetreten od. durch Handgeld angeworben; vgl. Wehrsystem.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 878.
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