Landmiliz

[83] Landmiliz, die um die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs u. später in Deutschland ziemlich allgemein, am frühesten wohl in Hessen u. Sachsen-Gotha noch während des Dreißigjährigen Kriegs organisirte Wehranstalt, welche neben dem stehenden Heere bestand; die Unteroffiziere u. Soldaten waren im Frieden Gewerbtreibende in ihrer Heimath u. wurden nur sehr selten im Frieden zu Übungen u. im Kriege einberufen; zu Ober- u. Unteroffizieren nahm man meist aus dem stehenden Heere verabschiedete Leute. Sie waren meist uniformirt u. hatten nur die Verpflichtung, im Lande zu dienen, u. wurden, wie die preußische L., während des Siebenjährigen Kriegs, od. die österreichische während des Österreichischen Successionskrieges, meist nur zur Festungsbesetzung in Abwesenheit des Linienmilitärs gebraucht. Nach dem Siebenjährigen Kriege schlief die L. in einigen Staaten ein, in anderen wurde sie aufgehoben, in noch anderen (wie im Herzogthum Gotha) bestand sie noch bis 1814. Vgl. Miliz, Landwehr, Landsturm.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 83.
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