Heer

[155] Heer, 1) eine Menge zu einem gewissen Zwecke gerüsteter Menschen; besonders 2) die Gesammtheit der zur Vertheidigung eines Staats bestimmten bewaffneten Macht, nebst Allem, was zu deren Ausrüstung, Ernährung u. Erhaltung gehört. Ein nach jetziger Art organisirtes H. zerfällt in Combattanten, wirklich bewehrte, zum Kampf gegen den Feind bestimmte Krieger; u. Nichtcombattanten, welche für den Unterhalt, die Gesundheitspflege, das Rechts- u. Kirchenwesen, das Fuhrwesen, die Anfertigung der Waffen etc. Sorge tragen. Erstere zerfallen wieder ihrem Zweck nach in die verschiedenen Waffengattungen, Infanterie, Cavallerie, Artillerie, Ingenieurs, Pionniere u. Mineurs (s.d. a.); außerdem bilden die Generale mit Adjutanten u. Generalstabsoffizieren den Stab des H-es. Oberster Chef des H-es ist das Staatsoberhaupt; geführt wird dasselbe von höheren Generalen. Gegliedert ist das H. in Armeen, Armeecorps, Divisionen, Brigaden, Regimenter u. Bataillone (s. Armee). Jeder Staat muß sein H. derart organisiren, daß für die Kriege, welche dieser Staat seiner inneren u. äußeren Lage nach wahrscheinlich zu führen hat, nicht blos einmal die nöthigen Kräfte zu den Operationen hervorgehen, sondern auch auf die Dauer ergänzt u. erhalten werden können. Da hierbei das Vermögen des Staates neben dem Kriegsbedürfniß eine wichtige Rolle spielt, so werden für die Organisation der H-e die verschiedensten Wege eingeschlagen (s. Wehrsystem).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 155.
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