Division

[199] Division (v. lat.), 1) Theilung; 2) (Log.), Eintheilung; 3) (Math.), s. Dividiren; 4) so v.w. Abheilung; 5) in einigen Armeen so v.w. 2 Pelotons od. Züge; 6) in anderen Armeen so v.w. 2 Compagnien od. auch 2 Escadrons, gewöhnlich aber 7) eine größere zum selbständigen Handeln auf dem Schlachtfelde bestimmte Heeresabtheilung unter einem General. Es gibt Infanterie-, Cavallerie- u. Armeedivisionen. Die beiden ersteren bestehen hauptsächlich nur aus einer Truppenart u. sind dann: Grenadier-, Jäger-, Kürassier -, Dragonerdivisionen; die Armeedivision ist aus allen Truppengattungen zusammengesetzt, meist aus einer Infanteriedivision, einigen Regimentern Cavallerie u. der entsprechenden Artillerie. Die am meisten übliche Gliederung der D. ist in 2 Brigaden, jede zu 2 Regimentern, so in Rußland, Österreich, Preußen. Aus allen Waffengattungen zusammengesetzte D-en kommen zuerst in den Feldzügen des Herzogs von Braunschweig vor, reglementmäßig wurden sie jedoch zuerst in Frankreich durch den Kriegsminister St. Germain. Bald wieder in Wegfall gekommen, begann man erst 1793 von Neuem permanente D-en zu bilden, von denen jede 10–12 Bataillone, 8–12 Schwadronen u. 3–4 Batterien enthielt, Diese Einrichtung blieb, bis Napoleon 1805 in Folge der Vereinigungen großer Streitmassen die Cavallerie von der Infanterie schied u. in selbständige größere Körper vereinigte. Diese Formation haben seitdem fast alle Armeen angenommen, weil sie ebenso zweckmäßig für den Frieden als für den Krieg ist. Die Stärke der Armeedivisionen schwankt von 6000–25,000 Mann. Daher Divisionsadjutant, Divisionsauditeur, Divisionsbatterie, Divisionscommandeur, Divisionsgeneral (Divisionär), Divisionsprediger, Divisionsstab. 8) D. einer Flotte, Abtheilung derselben; Schiffsdivision, welche ein älterer Linienschiffscapitän od. ein Commodor befehligt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 199.
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