Generāl

[140] Generāl (v. lat.), 1) im Allgemeinen bei einer Landarmee ein Offizier von der höchsten Rangstufe. Die Gesammtheit aller G-e heißt Generalität. Von unten nach oben stufen sich die G-e ab in Generalmajor (Brigade-G., bei den Franzosen Maréchal de camp); Generallieutenant (Divisions[140] -G., beiden Österreichern Feldmarschalllieutenant); G, der Infanterie u. G. der Cavallerie (bei den Preußen auch Corps-G. od. Commandirender G. genannt, bei den Österreichern entspricht der Feldzeugmeister dem G. der Infanterie, bei den Franzosen fehlt diese Rangstufe); endlich Feldmarschall od. Generalfeldmarschall (in Frankreich Maréchal de France). Als förmliche Charge hat die des G-s erst seit der Errichtung der stehenden Heere Eingang gefunden, früher knüpfte sich der Befehl über die Streitkräfte meist an eine aus dem Hofdienste hervorgegangene Stellung; so führte unter den letzten Merovingern der Majordomus die Armee, später in Frankreich bis zum 12. Jahrh. der Großseneschal; von da ab erhielt der Connetable das Amt, unter diesem befehligten zwei Marschälle von Frankreich; endlich kamen im 17. Jahrh. die Marschälle an die Spitze der Heerführung u. zwar gewöhnlich deren zwei für eine Armee. Bei den Deutschen waren diese Verhältnisse nicht so frühzeitig in ein System gebracht; entweder führte jeder Fürst seine Streitkräfte selbst an od. er beauftragte irgend einen anderen Fürsten od. Prinzen mit der Heeresleitung, bisweilen wohl auch einen der Obersten, welche die Regimenter angeworben hatten. Der Marschall war der Führer der Reiterei. Im 17. Jahrh. ward sodann der Oberbefehlshaber eines Heeres Generalissimus genannt od. in gleicher Bedeutung Generallieutenant des Kaisers, des Königs (als Stellvertreter des Kriegsherrn auf dein Kriegsschauplatze). Fast seit der Mitte des 18. Jahrh. begann man die G-e in der jetzt üblichen Weise abzustufen. Mit der Bezeichnung G. en chef od. Ober-G. wird gegenwärtig derjenige G. belegt, dem der Oberbefehl anvertraut ist, gleichviel welchen Ranges er ist. Der in neuerer Zeit in Preußen wieder eingeführte Titel Generaloberst der Infanterie (mit dem Range als Feldmarschall) drückt kein Commando, sondern die Oberinspection aus. Mit Ausnahme des Generalmajor haben sämmtliche G-e das Prädicat Excellenz; 2) der oberste Vorsteher mancher geistlicher Orden, so der Jesuiten, der Franciscaner.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 140-141.
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