Feldmarschall

[172] Feldmarschall, der höchste militärische Grad, oft mit besonderen Vorrechten u. Auszeichnungen verbunden, z.B. Befehle nur unmittelbar von dem Monarchen zu erhalten, nicht aus dem Dienst entlassen werden zu können u.a.m. Feldmarschalllieutenant, in der österreichischen Armee ein General, welcher dem Generallieutenant od. Divisionsgeneral der andern Armeen entspricht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 172.
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