Oberst

[184] Oberst, 1) ursprünglich der Oberste in einem Kriegsheere, daher so v.w. General; 2) (Obrist, fr. Colonel), später der Erste in einem Regiment, daher so v.w. Regimentscommandeur. Im Rang folgt der O. auf den Generalmajor od. auf den Brigadier, wo es dergl. gibt. Unmittelbar unter ihm steht der Oberstlieutenant, eigentlich ein Stabsoffizier, welcher die Stelle des O. zu ersetzen hat. Oft führen aber auch Regimentscommandeure u. Adjutanten den Titel Oberstlieutenant. Zuweilen heißt auch der Major Oberstwachtmeister (in der preußischen u. österreichischen Armee führen sie in der gewöhnlichen Sprache diesen Titel bisweilen noch), weil sonst die Richtmajors das Geschäft hatten, die Wachen zu inspiciren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 184.
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