Oberst

[873] Oberst (früher Obrist, Feldoberst, Generalfeldoberst), bis ins 17. Jahrh. selbständiger Führer einer von ihm selbst geworbenen Heeresabteilung; jetzt höchste Stufe der Stabsoffiziere. Obersten sind meist Regiments-, ausnahmsweise Brigadekommandeure, auch gibt es Obersten im Generalstab, Kriegsministerium etc. Der Oberstleutnant (Oberststellvertreter), als besonderer Dienstgrad zuerst zu Anfang des 17. Jahrh., ist jetzt bei der deutschen Infanterie »Offizier beim Stabe« (des Regiments). Oberstwachtmeister ist eine frühere Anrede für Major (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 873.
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