Excellenz

[29] Excellenz (v. lat., Vortrefflichkeit, Herrlichkeit), Titel der Auszeichnung für hohe Staatsdiener. Meist kommt er den höchsten Hofchargen, als dem Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Obermundschenk etc., Ministern u. Gesandten 1. Klasse, wirklichen Geheimräten, Generallieutenants u. commandirenden Generalen zu. Anderen Personen wird dies Prädicat als besondere Auszeichnung vom Staatsoberhaupt verliehen. Anfangs führten ihn die Kaiser (kaiserliche E.), von Karl dem Großen bis auf Heinrich VII.; in der Folge die italienischen Fürsten, die ihn, als die Cardinäle den Titel Eminenz annahmen, mit Altezza vertauschten; dann wurde er Titel der Doctoren u. Professoren (Schul-E.), u. der Reichsgrafen, die ihn bald mit Erlaucht vertauschten. Nach dem Westfälischen Frieden wurde er zuerst in Frankreich den höchsten Civil- u. Militärbeamten beigelegt. In Italien wird jeder Adelige u. von den niederen Klassen selbst jeder feingekleidete Fremde mit Excellenza angeredet. In Frankreich heißt der Duc Excellence, der Prince aber Altesse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 29.
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