Herrlichkeit

[290] Herrlichkeit, 1) so v.w. Herrschaft, besonders Standesherrschaft; 2) als Titel ist es die Anrede an Vornehme, vorzüglich an höhere Geistliche, die englischen Lords etc.; 3) so v.w. Regale, z.B. forstliche H., d.i. Forstregale; 4) H. Gottes (Majestas s. Gloria Dei interna), der Inbegriff aller Vollkommenheiten Gottes, sofern sie von den vernünftig freien Wesen erkannt verehrt werden; hieraus folgt die allein Gott gebührende Verehrung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 290.
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