Forstregal

[430] Forstregal, der Inbegriff der in der Staatsgewalt enthaltenen Befugnisse über die im Staate befindlichen Forsten, als das Recht der Beaufsichtigung des gesammten Forstwesens, die Fortgesetzgebung, Forstpolizei, Forstgerichtsbarkeit, welche Rechte sich über Staats-, Domanial-, Gemeinde- u. Privatforste erstrecken. Ganz verschieden vom F. sind an sich die Rechte des Waldeigenthums. Die niedere Forstgerechtigkeit (Forstpolizei, Holzanweisung mit eigener Waldaxt) u. die Forstgerichtsbarkeit (welche dem Standesherrn verblieben) können als verleihbares Regal auch auf Privatleute übergehen, vorbehältlich der Aufsicht des Staats.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 430.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika