Klasse

[555] Klasse (v. lat. Classis), 1) Abtheilung einer Mehrheit nach gewissen Uebereinstimmungen, Bestimmungen od. Merkmalen; so zweite K. des Soldatenstandes, in der preußischen Armee u. den derselben nachgebildeten Contingenten, enthält diejenigen Soldaten durch kriegsrechtlichen Spruch zugewiesen, welche durch Vergehen einen Mangel an ehrliebender Gesinnung an den Tag gelegt haben; dieselben verlieren das Recht, die Nationalcocarde zu tragen u. werden unter besonderer Aufsicht gehalten; 2) K. der Gläubiger, die einzelnen Abtheilungen, in welchen die Creditoren eines in Concurs gefallenen Schuldners aus der Vermögensmasse desselben beim Concurs befriedigt werden; s.u. Concurs u. Rangordnung der Gläubiger; 3) die Trennung der gesammten Zöglinge einer Lehranstalt in Abtheilungen rücksichtlich ihrer Kenntnisse u. des zu gewährenden Unterrichts. Man unterscheidet stehende Klassen, wo der Schüler in allen Lectionen einer u. derselben K. zugehört (das Klassensystem), u. Lectionsklassen, wo man den Schüler in jeder Lection seinen eignen Stufengang gehen läßt, so daß er in verschiedenen Fächern in verschiedenen Klassen sich befindet (das Lectionssystem); 4) in der reformirten presbyterianischen Kirchenverfassung, Verbindung von Predigern u. Genie in den eines Districts, die in jährlichen Zusammenkünften (Kirchenconventen) gemeinschaftliche kirchliche Angelegenheiten besorgen. Sie stehen unter einem Consistorium od. Kirchenrath, examiniren Candidaten, ordiniren u. führen neue Prediger ein, halten Kirchenvisitationen u. üben die Kirchenzucht durch ihren Präses u. Inspector, ihre Moderatoren u. andere Deputirten aus. Mehrere Klassen machen eine Provinzialsynode aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 555.
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