Trennung

[788] Trennung, 1) Lösung eines Zusammenhangs, durch welche eine Integrität aufgehoben wird; 2) von ehelichen Verhältnissen jede Auflösung des ehelichen Bandes, also nicht blos durch den Tod, sondern auch Sonderung von Tisch u. Bett, s.u. Ehescheidung; 3) T. der Schule von der Kirche, s.u. Schule S. 454 f.; T. der Kirche vom Staate, s.u. Kirche S. 500.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 788.
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