Integrĭtät

[941] Integrĭtät (v. lat.), 1) der Zustand, daß Etwas ein Ganzes, nicht in seiner Verbindung gelöst, nicht lückenhaft ist; 2) bes. sofern die Bestimmung u. die Vollkommenheit eines Gegenstandes darauf gegründet ist; 3) I. vindicirt man der Heiligen Schrift des N. T., theils in dem Sinne, daß sie noch alle die Schriften enthalte, welche sie bei Sammlung des Canon enthielt, od. nach And., daß sie alle die Schriften der Apostel enthalte (Integritas externa); theils, daß alle Theile derselben noch so vorhanden sind, daß der von den Schriftstellern ihnen gegebene Inhalt nicht verändert (interpolirt) od. durch Auswerfung gewisser Stücke od. Sätze verkürzt (mutilirt) sei (I. interna); 4) I. des Lebens, Gesundheit, physisches, körperliches u. geistiges Wohlsein; 5) I. des Charakters, anerkannte u. erprobte Rechtschaffenheit; 6) der Zustand der Ledigkeit, wo eine Person noch nicht verheirathet ist; daher Integritätszeugniß, so v.w. Ledigkeitszeugniß; Integritätseid, so v.w. Ledigkeitseid.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 941.
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