Zusammenhang

[753] Zusammenhang, 1) der Zustand, wo die trennbaren Theile eines Dinges mit einander verbunden sind; 2) (Zusammenhalt), so v.w. Cohäsion; 3) in der Logik die einseitige od. gegenseitige Abhängigkeit, in welcher mehre Gedanken od. Urtheile stehen; 4) bei Geistes- u. Kunstproducten der Zustand, in welchem die einzelnen Theile so zusammengesetzt sind, daß sie ein wohl geordnetes Ganzes bilden; 5) Z. der Sachen, so v.w. Connexität.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 753.
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