Marschall [1]

[919] Marschall (in älterer Form Marschalk, mittellateinisch Marescalcus, d.i. Pferdediener), 1) ursprünglich im Salischen Gesetze ein Stallbedienter, welcher über 12 Pferde gesetzt war u. unter dem Comes stabuli stand, daher noch jetzt Maréchal im Französischen, so v.w. Hufschmied; 2) so v.w. Stallmeister. Später stieg dieser Titel, da Stallmeister die Heere im Felde führten u. auch im Civil wichtige Posten bekleideten; er kam nun in folgengenden Zusammensetzungen vor: a) Reichserzmarschall, noch von den fränkischen Königen herstammend u. hier mit dem Comes stabuli gleich; er sollte bei der Kaiserkrönung die Unterbringung der dazu gehörigen Personen besorgen u. Ordnung u. gute Polizei erhalten. Er ließ seine Stelle von dem Reichserbmarschall versehen; s. Erzämter u. Krönung; b) Feldmarschall (fr. Maréchal, u. bei M. infranzösischen Diensten Maréchal de France), die höchste Kriegswürde; ganz hiervon verschieden ist der Maréchal de camp, welcher dem deutschen Generalmajor entspricht; c) Hofmarschall, der Oberaufseher über die Ökonomie an einem fürstlichen Hofe, s.u. Hof I) c); d) Reichsmarschall (Landmarschall), Titel der Präsidenten der Landtage od. des Vornehmsten unter den [919] Landständen, welcherdie Ordnung bei den Sitzungen hält, im Namen der Stände spricht u. überhaupt repräsentirt. In manchen Staaten wird die Ritterschaft in den einzelnen Provinzen noch von einem besonderen M. geführt, welcher entweder erblich ist u. dann Erblandmarschall heißt (jetzt bloßer Titel), od. lebenslang, od. jedesmal auf die Dauer eines Landtages gewählt wird; 3) (Festmarschall), bei besonderen Feierlichkeiten, z.B. bei feierlichen Aufzügen, ceremoniösen Leichenbegängnissen u. dgl., eine zur Erhaltung der Ordnung od. blos zur Begleitung des Zuges im großen Costüm verordnete Person; 4) M. der King's Bench in London, der Oberkerkermeister derselben. Von jeher war ein Stab (Marschallstab) das Zeichen eines M-s, daher führt der Feldmarschall einen kurzen Stab als Zeichen seiner Würde, der Hofmarschall bei ceremoniösen Festen einen langen Stab u. auch sonst einen Stock, so wie die Festmarschälle gewöhnlich mit einem eigenen, bei Leichenbegängnissen mit einem Flor versehenen langen Stabe erscheinen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 919-920.
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