Würde

[387] Würde, 1) aus sittlicher Größe hervorgehender innerer Werth. Sie beruht in einem Vereine moralischer Eigenschaften, welcher die Achtung Anderer als Recht in Anspruch nimmt u. daher auch durch ein edles, Achtung gebietendes Benehmen, in Haltung des Körpers, Rede etc. sich in der Erscheinung kund thut; 2) W. des Menschen, die innere persönliche W., welche dem Menschen nach seiner sittlichen Haltung zukommt; 3) die äußerliche Höherstellung in der Gesellschaft, durch Rang, Amt etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 387.
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