Eigenschaft

[535] Eigenschaft (Attribut), 1) das Merkmal, welches einer Sache od. Person beigelegt wird., sofern sie dadurch von anderen sich unterscheidet u. ihrem Wesen nach bestimmt wird. Die E-en sind a) wesentliche (nothwendige), die Einem nicht fehlen dürfen, ohne daß er aufhört das zu sein, was er sein soll, u. zwar constitutive, grundwesentliche, z.B. die Vernünftigkeit des Menschen; u. consecutive, abgeleitet wesentlich, z.B. die Irrthumsfähigkeit, sofern sie aus der Beschränktheit der menschlichen Kräfte folgt; b) außerwesentliche (zufällige), welche Einem auch fehlen können, ohne daß er deshalb aufhört zu sein, was er sein soll, z.B. Schönheit, Gelehrsamkeit; c) eigenthümliche (E-en im engeren Sinne), welche Einem ausschließend zukommen, wie die E-en Gottes (s.u. Gott), z.B. die Allwissenheit; u. d) gemeinsame E., z.B. das Dasein, eine allen Geschöpfen, Beweglichkeit allen Thieren etc. gemeinsame E.; 2) (Rechtsw.), so v.w. Eigenthum, s. Dominium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 535.
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