Attribut

[911] Attribut (v. lat.), 1) wesentliche Eigenschaft, Kennzeichen; 2) (Ästh.), in den bildenden Künsten werden die A-e durch Sinnbilder dargestellt u. sind Symbole od. Sinnbilder zur Bezeichnung eines Begriffs od. Gegenstandes; sie sind wesentliche, wenn sie einen innern, nothwendigen Zusammenhang od. eine Ähnlichkeit mit dem zu bezeichnenden Begriff od. Gegenstand haben, z.B. die Schlangenhaare den Furien, die Flügel den Engeln, die Nachteule der Athene beigegeben werden; zufällige (conventionelle), wenn sie nur auf Überlieferung od. einem gewissen Übereinkommen beruhen, wie der Palmzweig dem Frieden, das Kreuz dem Glauben, der Anker der Hoffnung. 3) (Log.), das wesentliche Merkmal eines Begriffes, wenn es nicht in die Definition gehört, sondern nur aus ihr folgt; 4) (Theol.), Eigenschaft Gottes, s. u. Gott; 5) (Gramm.), das einem Gegenstande zur genauern Bestimmung seines Begriffs beigelegte Merkmal, z.B. der tapfere Mann; im Gegensatz zu dem Prädicat, wo ihm das Merkmal erst durch die Copula beigelegt wird, z.B. der Mann ist tapfer. Das A. kann ein Adjectiv (die grüne Saat), od. ein Participium (die grünende Saat), od. ein Genitiv (die Garde des Königs), od. ein Substantivum (der König Alexander) sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 911.
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