Anspruch

[545] Anspruch, 1) (Rechtsw., Prätension), Behauptung des Rechts auf etwas; daher Anspruchwappen, das Wappen eines Landes, welches der Fürst eines andern Landes in das seinige aufnimmt, um damit anzudeuten, daß er ein Recht auf dies [546] Land prätendirt; 2) (Jagdw.), Urtheil über ein getödtetes od. noch lebendes Wild, so A. eines Hirsches.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 545-546.
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545 | 546
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