Marschall

[67] Marschall, nach älterer Weise Marschalk, ist wahrscheinlich aus Mar oder Mähre, d.i. ein edles Roß, und Schalk, d.i. Diener, zusammengesetzt und bedeutete ursprünglich etwa so viel wie Stallbedienter, und im Französischen heißt maréchal noch der Hufschmied. Später verstand man darunter einen Stallmeister und endlich überhaupt einen hohen Hof-oder Reichsbeamten. So gab es [67] im ehemaligen deutschen Reiche einen Reichserzmarschall, welches der Kurfürst von Sachsen war, und einen Reichserbmarschall (s. Erbämter); an fürstlichen Höfen heißt noch der Oberaufseher der innern Haushaltung, der Hofdienerschaft und Hoffeste Hofmarschall und sein amtliches Bureau mit den dabei Angestellten das Hofmarschallamt. Bei feierlichen Gelegenheiten trägt der Hofmarschall einen langen Stab als Zeichen seiner Würde und macht bei Hofe an der Marschallstafel, einer Nebentafel für Die, welche nicht an der fürstlichen Tafel selbst Plätze erhalten, den Wirth. Landtagsmarschall wird der Vorsitzende bei den Versammlungen der Landstände nach älterer Art, und Adelsmarschall der Vorstand der in manchen Staaten noch üblichen Provinzialvereine und Zusammenkünfte der Ritterschaft genannt. Ferner werden bei großen öffentlichen Aufzügen von den Theilnehmern ebenfalls sogenannte Marschälle gewählt, welche den Zug oder die einzelnen Abtheilungen desselben anführen und als Abzeichen ebenfalls Marschallstäbe tragen, welche bei Trauerfeierlichkeiten mit Flor umwunden sind. Beim Heerwesen endlich sind Generalfeldmarschall und Feldmarschall, in der franz. Armee der Titel Marschall von Frankreich (Maréschal de France) womit ein Gehalt von 30,000 Francs verbunden ist, die höchsten kriegerischen Würden.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 67-68.
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