Präsident

[463] Präsident (v. lat.), 1) der Vorsitzende einer collegialisch eingerichteten Behörde; 2) der Vorsitzende in parlamentarischen Versammlungen, welcher die Geschäftsleitung u. die Vertretung derselben nach außen hat; 3) in Republiken der höchste Beamte der Executivgewalt, bes. in den Nordamerikanischen Freistaaten (s.d. S. 38); Präsidentschaft, das damit verbundene Amt, Würde, Geschäft. Präsidial, den Vorsitz führend; Präsidialgehülfe, der Substitut des Präsidenten bei einem Collegium u. bes. bei einer Ständeversammlung. Präsidialgesandter, der den Vorsitz bei der Deutschen Bundesversammlung Führende; gesetzlich der österreichische Gesandte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 463.
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