Präsident

[266] Präsident (lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung, eines Vereins, einer politischen Körperschaft, der regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten neben sich hat; in Preußen der Verwaltungschef einer Provinz (s. Oberpräsident), auch der Vorstand einer Bezirksregierung (s. Regierung). In der deutschen Gerichtsorganisation bedeutet P. den Vorstand des ganzen Gerichtskörpers, im Gegensatze zum Vorstand der einzelnen Gerichtsabteilung, dem sogen. Vorsitzenden (s. d.) oder Direktor. In republikanischen Staaten das auf eine bestimmte Zeit gewählte und verantwortliche Staatsoberhaupt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 266.
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