Stock [1]

[851] Stock, 1) langer Körper, kleiner u. schwächer als eine Stange, stärker als eine Ruthe; bes. ein Stab (s.d.), welchen man beim Ausgehen trägt (Spatzierstock); sie sind von allerlei Holz, Rohr, Palmblättern, Fisch-, Elfenbein etc., unten mit einer Zwinge, oben mit einem elfenbeinernen, beinernen, porzellanen, metallenen etc. Knopf (Stockknopf), Griff, Haken od. Horn (dann Hakenstöcke) od. Krücke (Krückenstöcke) etc. Durch ein Loch unterhalb dem Knopf wird zuweilen ein Riemen ein Band mit Quaste (Stockquäste) u. dgl. entweder zum festern Halten des S-s od. zum Schmuck gezogen. Ist der S. hohl, so dient er entweder zugleich als Pfeifenrohr, od. es ist ein Degen od. Dolch darin (Stockdegen, Dolchstock, s.d.). Der S. gehörte im 18. Jahrhundert zur Würde des Mannes von irgend welchem Amte od. Charakter, wobei viel Luxus getrieben wurde; bei den Handwerkern durften nur Meister u. Gesellen, bei den Kaufleuten die Principale u. Commis Stöcke tragen. Ceremonienmeister, Portiers, Tambourmajore zeichnen sich noch durch mehr od. weniger in die Augen fallende Stöcke aus; durch königliches Decret vom 24. Mai 1854 wurde in Spanien verordnet, daß die Minister der Krone im activen Dienst einen S. mit goldenem Griff u. Quaste zu tragen haben; durch kaiserliche Entschließung vom 16. April 1848 wurden in der österreichischen Armee bei den Unteroffizieren die Stöcke abgeschafft. 2) In den niederdeutschen Marschländern bes. bei der Torfgräberei ein Längenmaß von 8 Fuß; 3) in andern Gegenden, bes. beim Leinwandhandel, so v.w. Elle; 4) beim Fruchthandel in Hamburg 11/2 Last Gerste; 5) beim Handel mit Darmsaiten 30 Stück; 6) der [851] Stamm eines Baumes, bes. der untere Theil desselben zunächst den Wurzeln u. mit denselben, wenn der obere Stamm schon abgehauen ist; daher das davon gewonnene Holz Stockscheite, Stockklaftern; 7) der Strauch einer Staude, s.u. Stengel; 8) so v.w. Capitäl, s. Säule; 9) so v.w. Buchdruckerstöcke; 10) ähnliche Stempel, womit goldene od. silberne Figuren auf Papier od. Leder gedruckt werden; 11) so v.w. Pfeiler od. Klotz; 12) der Klotz, in welchem der Schmiedeamboß steht; 13) bei mehren Handwerkern so v.w. Amboß; 14) ausgehöhlter Klotz, welcher zur Geldkiste dient; daher 15) so v.w. Geldkiste; 16) Geldcapital; 17) (Kartensp.), so v.w. Stamm 11); 18) Klotz, welcher an einer Kette der Gefangenen befestigt ist; od. ein so schwerer Klotz, daß ihn ein einzelner Mensch nicht bewegen kann, an welchen die Kette angeschlossen wird; 19) ausgehöhlter Klotz, in welchen die Füße des Gefangenen geschlossen werden; überhaupt 20) so v.w. Gefängniß u. Gefangenschaft; daher heißt ein festes Gebäude, in welchem mehre Gefängnisse sind, ein Stockhaus, u. der Aufseher über die Gefangenen Stockmeister; 21) so v.w. Pfeifenstock, s.u. Orgel III. C); 22) das starke Stück Holz an der Wagenwinde; 23) starke Stücken Holz, woran die Zinngießerwaaren befestigt werden, wenn sie abgedreht werden sollen; 24) in der Münze Behältniß, worin von den verschiedenen geprägten Münzen einige Stücke aufbewahrt werden, um sie nöthigenfalls einer näheren Untersuchung (Stockprobe) zu unterwerfen; 25) (Bauw.), so v.w. Stockwerk; 26) (Bergbau), liegender S., ein Lager von nicht sehr bedeutender Längenerstreckung u. großer Mächtigkeit, deren drei Dimensionen fast gleich sind; dagegen stehender S., Gang von großer Mächtigkeit u. geringer Längenerstreckung; 27) (Hüttenk.), so v.w. Gestäck, s.u. Gespann 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 851-852.
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