Figur [1]

[271] Figur (v. lat. Figura), 1) (Math.), jeder Flächenraum, der zwischen graden od. krummen Linien enthalten u. durch dieselbe begrenzt ist; je nachdem die Grenzen gerade od. krumme Linien sind, unterscheidet man geradlinige u. krummlinige F-n; bestehen die Grenzen aus beiden Arten von Linien, so heißt die F. gemischt. Die geraden Linien heißen, insofern sie die Grenzen einer F. bilden, Seiten. Es sind wenigstens 3 Seiten nöthig, um eine geradlinige F. zu bilden, eine solche heißt ein Dreieck. Man unterscheidet nun weiter nach der [271] Anzahl der Seiten vierseitige F-en od. Vierecke, fünfseitige od. Fünfecke etc.; Vielecke (Polygone) od. vielseitige F-en sind solche, welche mehr als 4 Seiten haben. Nach dem Verhältniß der Seiten unterscheidet man in gradlinigen F-n gleichseitige u. ungleichseitige, nach der Gleichheit od. Ungleichheit der Winkel regelmäßige od. unregelmäßige; in einer regelmäßigen od. regulären F. müssen alle Seiten u. Winkel gleich sein. Jede geradlinige F. kann durch Diagonalen in so viel Theile zerlegt werden, als die F. Seiten hat, weniger zwei. Dies gibt ein leichtes Mittel ab, F-en zu messen. Schon eine krumme Linie reicht hin, eine krummlinige F. zu bilden, wie man dies beim Kreise u. der Ellipse sieht. In der analytischen Geometrie kommen noch andere Arten krummliniger F-en vor, die beiden genannten sind jedoch die wichtigsten; 2) jede Zeichnung, welche zum Verständniß eines mathematischen Beweises od. einer Auflösung beigefügt wird; 3) Darstellung der menschlichen Gestalt; 4) (Kartensp.), so v.w. Bild 6); 5) (Schachsp.), so v.w. Stein od. auch Offizier; 6) (Her.), was sich im Wappen findet, außer der Tinctur in den Sectionen. Die F-n sind entweder Ehrenstücke od. gemeine Figuren (s. b.); 7) Zeichnung, wie in einem vorgeschriebenen geselligen Tanze sich Tanzpaare um andere bewegen sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 271-272.
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