Viereck [1]

[576] Viereck, 1) eine von vier geraden Linien (Seiten) umgrenzte Ebene. Je nach der gegenseitigen Lage u. Größe der Seiten heißt es Quadrat, Oblongum (Rechteck), Rhombus, Parallelogramm, Antiparallelogramm, Paralleltrapez, Trapez, Trapezoid (s.d. a.). a) Wenn alle vier Seiten od. ein gleichliegender Winkel; od. b) wenn drei Seiten u. die beiden eingeschlossenen Winkel; od. c) wenn drei Seiten u. die der vierten Seite anliegenden Winkel; od. wenn d) zwei zusammenstoßende Seiten u. drei gleichliegende Winkel; ob. wenn e) zwei Gegenseiten u. drei gleichliegende Winkel; od. f) wenn drei Seiten u. die an einer der beiden äußersten anliegenden Winkel; od. wenn g) drei Seiten, ein eingeschlossener u. sein Gegenwinkel einzeln verglichen u. in derselben Ordnung in zwei V-e einander gleich sind: so sind die V-e congruent. Bei den beiden letzten Fällen tritt noch, wie bei dem vierten Congruenzsatze für die Dreiecke, eine beschränkende Bedingung ein. Der Flächeninhalt irgend eines V-s ist gleich dem halben Producte beider Diagonalen, multiplicirt mit dem Sinus des Winkels, unter welchem diese sich schneiden. Im Allgemeinen vgl. Vieleck. 2) V. der Arme, der schwächste Theil an den Armen der Anker, wo die Schaufeln angeschweißt werden; 3) V. der Ruthe, am Ankerstoße der Theil zunächst des[576] großen Ringes, welcher viereckig geschmiedet wird, damit der Anker fester anliegt; 4) s. Quarré 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 576-577.
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