Gegenwinkel

[58] Gegenwinkel (Gegenüberliegender Winkel), in einem Dreieck der Winkel, welcher einer Seite gegenüberliegt, sowie man die einem bestimmten Winkel gegenüberliegende Seite die Gegenseite desselben nennt. In einem Parallelogramm nennt man die Winkel G., welche keine gemeinschaftlichen Schenkel haben, Gegenseiten die, welche keine gemeinschaftlichen Endpunkte haben. G. bei Parallelen, welche von einer Geraden geschnitten werden, ist bei manchen Mathematikern so v.w. correspondirende Winkel, d.i. dasjenige Winkelpaar an verschiedenen Scheiteln, von denen der eine innerhalb, der andere außerhalb der Parallelen, beide aber auf einer Seite der Schneidenden liegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 58.
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