Riemen

[154] Riemen, 1) schmaler Streif Leder, so Kutsch-, Näh-, Knie-, Brust-, Schwanzriemen; 2) im Maschinenwesen bandförmige endlose Streifen von Leder od. andern Stoffen, welche beim Riemenbetrieb dazu dienen, die Bewegung von einer Welle auf eine andere zu übertragen; s.u. Riemenscheiben; 3) ein architektonisches Glied, s.d. 6) B) a) bb); 4) Alles, was einem R. ähnelt; 5) Querholz zur Verbindung mehrer Pfähle; 6) 18 Stück Bergeisen, welche gewöhnlich zusammen an den R. gehängt werden; 7) die von den fertigen Kartenbogen der Breite nach geschnittenen Streifen, deren Breite die Länge der Kartenblätter ist; um diese Streifen ganz gleich zu schneiden, gebraucht man die Riemenschere, welche fest steht u. neben welcher ein Bret befindlich ist, welches näher od. ferner geschraubt werden kann; an dieses Bret wird der Kartenbogen beim Schneiden angestemmt; 8) die Seitenbreter eines Schiffes; 9) (Riemen), so v.w. Ruder; 10) so v.w. Riemenmaß; 11) so v.w. Ballen 3); 12) (Her.), so v.w. Linksschrägbalken, s. Ehrenstücke A) f).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 154.
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