Pfahl [1]

[926] Pfahl, 1) ein langes, an einem Ende zugespitztes Stück Holz, welches für verschiedene Zwecke in die Erde eingeschlagen wird, die kleineren aus freier Hand mit einem schweren Hammer, größere mit einer Hand- od. Kunstramme. Müssen die Pfähle in steinigen Boden eingeschlagen werden, so versieht man sie am Fuße mit schweren eisernen Beschlägen (Pfahlschuhen) das Kopfende dagegen schützt man während des Einschlagens häufig durch einen darum gelegten eisernen Ring (Pfahlring) gegen das Absplittern u. Pelzigwerden. Während des Eintreibens wird der P. vom Pfahlmeister mit einem Hebebaume geführt, damit er nicht schief niedergeht. Länge u. Stärke derselben richtet sich nach Zweck u. Bedürfniß; Lerchen- u. Wachholderholz geben die dauerhaftesten Pfähle; um sie gegen die Fäulniß zu schützen, schält u. trocknet man sie u. brennt sie dann am untersten Ende so, daß eine 1/4 Zoll dicke Kohlendecke entsteht, welche, wenn der P. in sie Erde gesetzt ist, 5–6 Zoll aus derselben hervorragt. Den gebrannten Theil bestreicht man mit dickem Theer. Die wichtigste Verwendung finden die Pfähle bei der Gründung von Land- od. Wasserbauten auf Pfahlrost u. bei der Herstellung von Spundwänden um die Gründungen von Wasserbauten od. behufs der Uferbefestigung. Außerdem hat man Baum-, Wein-, Mark-, Nummer-, Zaunpfähle etc.; 2) am Ruder so v.w. Schaft; 3) (früher aufrechter Balken, Straße, Säule, Sturmpfahl, Her.), ein Ehrenstück (s.d. A) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 926.
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